Der Kanton Graubünden unterstützt die Gemeinden und Regionen im Aufbau von Netzwerken, in der Umsetzung von Projekten, mit fachlicher Beratung und Begleitung sowie mit Projektbeiträgen.
 

Betreutes Wohnen - Wohnen mit Service

05.07.2016

Betreutes Wohnen - Wohnen mit Service

Per 1. Januar 2017 tritt die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000, KPG) vom 8. Dezember 2015 in Kraft. Die Teilrevision schafft die gesetzliche Grundlage um im Betreuten Wohnen anfallende Kosten den Mieterinnen und Mietern als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergüten zu können. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Anerkennung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt.


Merkblatt

Gesuch um Anerkennung

Bauliche Anforderungen

Erläuterungen zu den baulichen Anforderungen

 

Für Informationen zum Betreuten Wohnen im Allgemeinen, zur Projektentwicklung usw. wird auf die Broschüre des Gesundheitsamtes "Zwischen Heim und Daheim" verwiesen. Die Broschüre wird aktuell überarbeitet. Die überarbeitete Version wird im Herbst 2016 als PDF unter www.gesundheitsamt.gr.ch sowie unter www.alter.gr.ch publiziert.

Für weiterführende Informationen kann das Gesundheitsamt, Fachstelle Spitex und Alter, Sabrina Gurt, Tel. 081 257 26 45,
e-mail sabrina.gurt@san.gr.ch kontaktiert werden.

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