Anerkannte Pflegefachpersonen sind Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die über einen Ausbildungsabschluss als Pflegefachperson HF oder FH, eine Bewilligung zur Berufsausübung als Pflegefachfrau respektive als Pflegefachmann im Kanton Graubünden sowie eine Zulassung als Leistungserbringerin respektive Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verfügen.
Zum Leistungsangebot der anerkannten Pflegefachpersonen gehören je nach Ausbildung Pflegeleistungen oder psychiatrische Pflegeleistungen.