Als Akut- und Übergangspflege AÜP ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt gemeint. Diese hat das Ziel, die Patientinnen und Patienten wieder in jenen Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor ihrem Spitalaufenthalt befanden. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen.
Die Versicherten müssen sich nicht an den Kosten für pflegerische Leistungen beteiligen. Hingegen bringen die Krankenversicherungen den gesetzlichen Selbstbehalt und die Franchise auch für AÜP in Abzug.