Der Kanton Graubünden unterstützt die Gemeinden und Regionen im Aufbau von Netzwerken, in der Umsetzung von Projekten, mit fachlicher Beratung und Begleitung sowie mit Projektbeiträgen.
 

Betreuung zu Hause

Als Alternative zum Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim wird zunehmend die Anstellung einer Betreuungsperson zu Hause in Betracht gezogen. Diese Betreuungspersonen leisten Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, übernehmen Aufgaben im Haushalt und vermitteln Sicherheit durch ihre Anwesenheit. Es besteht die Möglichkeit einer Anstellung einer Haushalthilfe oder einer Betreuungsperson. Agenturen die Seniorenbetreuung vermitteln müssen den Geschäftssitz in der Schweiz haben. Agenturen aus dem EU-Raum, die Betreuerinnen an Privathaushalte in der Schweiz vermitteln, sind verboten.

Bei Anstellung einer Person in einen Privathaushalt ist das Einhalten von arbeitsrechtlichen Aspekten zu beachten, wie zum Beispiel Ruhezeiten, Versicherungen, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen und Entlohnung. Wir haben Ihnen Informationen zusammengestellt, die Sie im Entscheidungsprozess unterstützen können. Pro Senectute, das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden KIGA, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die AHV-Ausgleichskasse haben verschieden Merkblätter, Musterverträge und Informationen erarbeitet, auf die wir Sie gerne verweisen. Die Informationsplattform CareInfo bietet Ihnen viele Informationen zum Thema Care Migration an.

Betreuungspersonen und Haushalthilfen dürfen keine pflegerischen Leistungen erbringen. Sind pflegerische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentenverabreichung, Körperpflege oder Messung der Vitalzeichen erforderlich, ist die Zusammenarbeit mit einer Spitex-Organisation oder einer freiberuflichen Pflegefachperson, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen, notwendig.

www.kiga.gr.ch
www.seco.admin.ch
www.ahv-iv.ch
www.prosenectute.ch
www.care-info.ch